* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
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Umfangreicher Versicherungsschutz vor Diebstahl, Unfall, Akku-Defekt, Verschleiß, Schutz des Arbeitgebers vor Ausfall der Leasingraten und vielem Mehr.
Franz-Josef Knauer
Versicherungskauffmann
Tel: 0176 / 223 60 465
juergen.haeusler@t-online.de
Jürgen Höusler
Versicherungsfachmann BWV
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